Geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz: GWG) können bekanntlich steuerlich sofort als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. In dem durch den Bundestag am 27. April 2017 beschlossenen Gesetz ist vorgesehen, dass die bisherige GWG-Grenze von bislang 410 Euro auf 800 Euro angehoben wird. Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 02. Juni 2017 zugestimmt hat, gilt diese Neuregelung dann für Investitionen ab dem 1. Januar 2018.
Es kann sich daher für Sie anbieten, geplante Investitionen auf den Zeitraum ab Januar 2018 zu verschieben, um so von der Erhöhung der GWG-Grenze zu profi tieren. Bitte beachten Sie, dass bei der Frage nach der Geringfügigkeitsgrenze stets auf den Nettobetragabzustellen ist. Es kommt nicht darauf an, ob der Umsatzsteuerbetrag tatsächlich als Vorsteuer abziehbar ist.
Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
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Ihre Pro Via Steuer GmbH
Frank Mall